Tipps für die Einkommenssteuererklärung (Teil I / Teil II)

Ausbildungskosten absetzen
Wenig Einkommen, aber hohe Ausgaben während des Studiums? Wohl den meisten geht es so. Wenn das Studium die erste Berufsausbildung überhaupt ist, soll nach einer aktuellen Gesetzesinitiative der Bundesregierung weiterhin nur der Abzug als Sonderausgabe im gleichen Kalenderjahr bleiben – entgegen den Hoffnungen, die zwei Urteile des Bundesfinanzhofes zwischendurch gemacht hatten. Nur wer vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung oder ein anderes Studium abgeschlossen hat, kann seine Studienkosten auch nach dem Studium noch von der Steuer absetzen.
Wer nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung studiert, kann . . . → weiter lesen